Religionsunterricht
Seit dem Schuljahr 2017 / 2018 gilt der Lehrplan 21. Dieser hat auch Auswirkungen auf das Fach Religionsunterricht bzw das Fach ERG (Ethik, Religionen, Gemeinschaft).
Primarstufe (1. und 2. Zyklus)
Religionsunterricht:
jeweils 1 Wochenlektion in den Klassen 1 und 3 – 6; 2 Wochenlektionen in der 2. Klasse. Diese werden z. T. konfessionell getrennt oder zusammen mit den katholischen Schülern unterrichtet.
ERG – Unterricht:
Jeweils 1 Wochenlektion in den Klassen 3 – 6; ERG–Kirche wird von den Kirchen angeboten und ist immer ökumenisch. ERG-Schule wird von der Schule angeboten. Die Eltern können zwischen ERG-Kirche und ERG-Schule wählen. Die Kantonalkirche und das Bistum empfehlen die Wahl von ERG-Kirche.
Oberstufe (3. Zyklus)
Jeweils 1 Wochenstunde ERG in den 7. – 9. Klassen – wie im zweiten Zyklus gibt es sowohl ERG-Kirche wie auch ERG-Schule
Die Teilnahme an ERG-Kirche in der 7. und 8. Klasse ist Voraussetzung zur Anmeldung zum Konfirmandenunterricht.
Bei Fragen zum Religionsunterricht:
Kirchgemeindepräsident Hansueli Geisser, 071 761 10 85
Religionsunterrichts-Beauftragter Martin Böhringer, 071 760 07 43